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Wir dürfen öffnen!

Aktualisiert: 26. Mai 2021


Wichtigste Informationen:

  • Max. 72 Besucher zur Schwimmsport-Ausübung (Liegewiese gesperrt!)

  • Geimpft, Genesen oder Getestet

  • Tagesgäste ganztägig!

  • Zwischen 9.00 (13.00) und 14.00 Uhr ist das Bad geschlossen bzw. wird das Bad gereinigt

  • Im Freibad sind die Abstandsregeln einzuhalten


Informationen im Detail


Seit über einem Jahr hält Corona uns in Atem. So mussten wir im letzten Jahr natürlich auch im Freibad mit Einschränkungen leben und konnten erst verstpätet am 6. Juni 2020 öffnen. In diesem Jahr ist das mit der Eröffnung noch im Zeitplan geblieben, auch wenn wir grundsätzlich gerne eher geöffnet hätten. Am kommenden Samstag (21. Mai 2021) ist es nun soweit! Auch, wenn wir mit maximal 72 Gästen nur eine sehr geringen Besucher-Zahl einlassen dürfen, hoffen wir weiterhin auf sinkende Inzidenzen, um möglichst bald mehr Leuten die Möglichkeit zum Freibadbesuch zu geben.


Grundlage: Coronaschutzverordnung vom 15. Mai 2021.


Öffnungszeiten:


Werktags (Mo-Fr) 7.30 - 9.00 Uhr und 14.00 - 21.00 Uhr

Sa, So und an Feiertagen 7.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 21.00 Uhr


In den Sommerferien (5. Juli - 17. August) und am 3. Juni:

Mo-So von 7.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 21.00 Uhr


Die Zeit vor 14.00 Uhr, in der das Bad nicht geöffnet ist, wird für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten benötigt. Dazu ist das Bad rechtzeitig (bis 9.00 bzw. 13.00 Uhr) zu verlassen.



Einlass:


Um die Vorgaben der Landesregierung einzuhalten, müssen wir die Zahl der Besucher auf 72 Personen beschränken. Auf unserer Homepage werden wir über den aktuellen Besucherstand wie gewohnt live informieren.


Darüber hinaus ist der Zutritt nur gestattet, wenn in Kombination mit dem Personalausweis eines der folgenden Dokumente vorgewiesen werden kann (für Besucher ab 6 Jahren!):

# negativer bestätigter Schnell- oder Selbsttest (kein typischer "Heim-Selbsttest"), der maximal 48 Stunden alt sein darf

# Impfbescheinigung (Dokumentation der 2. Impfung, die mindestens 14 Tage alt sein muss)

# Bescheinigung der Genesung



Anwesenheits-Dokumentation:


Lt. CoronaSchVO müssen die Kontaktdaten sowie die Besuchszeiten der Freibadgäste notiert und für 4 Wochen DSGVO-konform gespeichert werden.


Dazu wird es für Tagesgäste ein Online-Formular geben, welches vor dem Besuch auszufüllen ist (HIER klicken). Hierbei wird ein QR-Code generiert (4 Wochen gültig, verlängert sich automatisch beim Folgebesuch), der auszudrucken oder auf dem Handy zu speichern und am Kassenhäuschen vorzuzeigen ist. Wer keine Online-Möglichkeit besitzt, kann auch an der Kasse tätig werden, muss aber mit Wartezeit rechnen.


Vereinsmitglieder werden über ihren Mitgliedsausweis erfasst und müssen ihre Daten einmalig per Unterschrift bestätigen. Auch sie bekommen auf Ihren Mitgliedsausweis einen QR-Code geklebt, der die ganze Saison über gültig ist.


Alle Informationen zur Datenerfassung findet Ihr in unserem Informationsblatt.



Abstand und Hygiene:


Natürlich gelten auch auf dem Freibadgelände die jeweils gültigen Abstands- und Hygieneregeln. Vor dem Betreten des Freibades hat jeder Gast sich mit den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln die Hände zu reinigen.


Um Begegnungen an den Durchschreitebecken und auf dem Weg zu den Toiletten zu vermeiden, werden gewisse Wege vorgegeben bzw. beschränkt. Wir bitten ausdrücklich, diese entsprechend zu nutzen und gesperrte Durchgänge und Wege nicht zu betreten.


Auch bei uns herrscht an der Kasse und in den Duschen und WCs Masken-Pflicht (OP- oder FFP2-Maske).

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